Allgemeine Bedingungen

1 Mietzweck und Vertragsabschluss

  1. Das Mietobjekt darf ausschliesslich für private Ferienaufenthalte genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder sonstige Nutzung ist ausgeschlossen.
  2. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er nach dem Recht seines Wohnsitzlandes geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist und rechtsgültige Verträge abschliessen kann.
  3. Der Mieter ist an seine Buchung während 5 Arbeitstagen gebunden. Innerhalb dieser Frist stellt der Vermieter den Mietvertrag zu. Der Vermieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Buchung abzulehnen.


2 Zahlungsbedingungen

  1. Anzahlung, Restzahlung und ein allfälliges Depot werden im Mietvertrag festgelegt.
  2. Gehen Zahlungen (Anzahlung, Restbetrag und/oder Depot) nicht bis zum vereinbarten Termin ein, kann der Vermieter nach Ablauf einer kurzen Nachfrist das Mietobjekt anderweitig vermieten, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Der Vermieter kann jedoch auch auf Vertragserfüllung bestehen.

3 Depot

  1. Der Vermieter kann ein Depot verlangen; dessen Höhe ist im Mietvertrag festgehalten. Das Depot dient insbesondere zur Deckung von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden.
  2. Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrags abgerechnet. Ist die Höhe der durch das Depot zu deckenden Kosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmbar, darf der Vermieter das Depot oder einen Teil zurückbehalten.
  3. Sobald die endgültige Höhe feststeht, erstellt der Vermieter eine Abrechnung. Ein Guthaben wird dem Mieter abzüglich Überweisungskosten zurückerstattet. Ein Saldo zugunsten des Vermieters ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen. Forderungen des Vermieters sind nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

4 Mitreisende und Gäste

  1. Der Mieter verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Gäste die Bedingungen dieses Mietvertrages einhalten.
  2. Das Mietobjekt darf ausschliesslich von den im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden. Untermiete, Abtretung des Mietvertrags oder Überlassung des Mietobjekts an andere Personen sind ausgeschlossen.

 

5 Sorgfältiger Gebrauch & Endreinigung

  1. Während der Mietdauer haftet der Mieter für das Inventar und die Einrichtung der Wohnung.
  2. Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, Mitreisende oder Gäste verursacht werden. Wird ein Schaden nach Rückgabe festgestellt, haftet der Mieter ebenfalls, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Schaden während der Mietdauer entstanden ist.
  1. Beschädigungen oder Bruch sind unverzüglich per SMS/WhatsApp zu melden, damit Ersatz oder Erstattung organisiert werden kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Termin in ordentlichem und gereinigtem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
  • Eine Endreinigung durch den Vermieter entbindet den Mieter nicht von einer Grobreinigung sowie der Reinigung von Küche, Bad und sanitären Anlagen.
  • Wird das Objekt nicht oder unzureichend gereinigt zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.
  1. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

 

6 Rücktritt und vorzeitige Vertragsauflösung

  1. Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornierungsgebühren:
  • bis 60 Tage vor Anreise: CHF 250,00 Bearbeitungsgebühr
  • 59 bis 21 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
  • 20 bis 0 Tage vor Anreise oder Nichterscheinen: 80 % des Mietpreises
  1. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter während der Bürozeiten (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr). Bei Eingang an Wochenenden oder Feiertagen gilt der nächste Werktag. Massgeblich sind die Feiertagsregelungen und die Zeitzone am Sitz des Vermieters.
  2. Diese Regelung gilt auch für Rücktrittserklärungen per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über den Anrufbeantworter/Voicemail.
  3. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts oder Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.


7 Höhere Gewalt

  1. Verhindern höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen), behördliche Massnahmen oder andere unvorhersehbare, unvermeidbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortsetzung, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
  2. Kann die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden, wird der bezahlte Mietpreis oder ein anteiliger Betrag zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter gewährleistet eine ordnungsgemässe Reservation und vertragsgemässe Erfüllung des Mietvertrages.
  2. Die Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  3. Insbesondere ist die Haftung ausgeschlossen für: Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, Mitreisender oder Gäste, unvorhersehbare oder unvermeidbare Versäumnisse Dritter, höhere Gewalt, Ereignisse, die trotz gebotener Sorgfalt weder der Vermieter noch seine Erfüllungsgehilfen vorhersehen oder abwenden konnten.
    Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen; eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt bestehen.
  4. Angaben zu touristischen Einrichtungen (z. B. Bergbahnen, Geschäfte usw.) dienen lediglich zur Information und begründen keine Haftung des Vermieters.

 

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjekts, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen zum Verbraucherschutz.